Unsere Dienstleistungen

  • Außergerichtliche Inkassotätigkeit
  • Titulierung Ihrer Ansprüche
  • Nachgerichtliche Beitreibung/Zwangsvollstreckung
  • Überwachungsinkasso

Vorgerichtliches Inkasso:

Das außergerichtliche Inkassoverfahren beginnt mit unserem Legitimations- und Aufforderungsschreiben an den Schuldner. Parallel hierzu wird der Schuldner auf Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und den Insolvenzbekanntmachungen (harte Negativmerkmale) überprüft sowie ggf. einem Bonitätscheck unterzogen. Sofern nach Ablauf der dem Schuldner gesetzten Zahlungsfrist ein Geldeingang nicht verzeichnet werden kann, nehmen wir telefonischen Kontakt zum Schuldner auf. Unsere Erfahrungen zeigen, dass im unmittelbaren, verbalen Kontakt zum Schuldner die Zahlungsbereitschaft angeregt wird. Unter Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse wird die weitere Sachbearbeitung individuell fortgeführt.

Gerichtliches Verfahren:

Sollte das vorgerichtliche Inkassoverfahren nicht zum Erfolg geführt haben, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet mit dem Ziel, einen vollstreckungsfähigen Titel zu erlangen. Die Schaffung eines Titels stellt den Anspruch des Gläubigers fest, erreicht den Neubeginn der Verjährung (dreißigjährige Verjährungsfrist) und stellt die Voraussetzung zur Einleitung der Zwangsvollstreckung dar. Wird die Durchführung des streitigen Verfahrens vor dem Prozessgericht erforderlich, weil der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch oder Einspruch erhoben hat, stehen für Ihre insoweitige Interessenvertretung unsere Kooperationsanwälte, zur Verfügung, die von uns mit den notwendigen Informationen versorgt werden.

Nachgerichtliche Beitreitung/Zwangsvollstreckung:

Nach Vorlage des vollstreckungsfähigen Titels wird individuell entschieden, ob es Sinn macht, den Schuldner erneut zur Zahlung aufzufordern, telefonisch mit ihm in Kontakt zu treten oder unmittelbar mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu beginnen.

Als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kommen z. B.

  • Pfändungs- und Überweisungsbschluss (Forderungspfändung)
  • Sachpfändungsauftrag an Gerichtsvollzieher
  • Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft nebst Einholung von Drittauskünften
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken
  • Zwangsversteigerungsanträge

in Betracht.

Nicht zuletzt aufgrund langjähriger Erfahrungen im Bereich der Zwangsvollstreckung erfolgt die Auswahl der zu ergreifenden Maßnahmen sehr gezielt, um einen möglichst raschen Erfolg zu gewährleisten.

Überwachungsinkasso:

Sollten die vorgerichtlichen, gerichtlichen und zwangsvollstreckungsrechtlichen Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben und der Schuldner ist derzeit nicht leistungsfähig, behalten wir für Sie den Schuldner "im Auge". Hierzu gehört die Prüfung des Aufenthaltsortes des Schuldners, Eintragungen im Schuldnerverzeichnis oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Sobald Erkenntnisse vorliegen, die die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Erfolg versprechend machen, werden diese ergriffen. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens melden wir die Gläubigeransprüche an und überwachen den Verlauf des Verfahrens.

Vergütung:

Grundsätzlich bemisst sich unsere Vergütung nach den Regelungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nebst seinem Vergütungsverzeichnis unter Zugrundelegung der geltenden Wertvorschriften.

Um Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten zu können, ist es erforderlich, dass wir zunächst Ihren Bedarf an Inkassodienstleistungen erfahren. Wir freuen uns, wenn Sie unverbindlichen Kontakt zu uns aufnehmen.

Inkassounternehmen
Claudia Wagener-Neef

Stapenhorststr. 2
35066 Frankenberg (Eder)

Telefon: (0 64 51) 71 99 90
Telefax: (0 64 51) 71 99 99

E-Mail: info(at)inkasso-frankenberg.de

 


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